Verteilnetzbetreiber sollen Netzanschlussbegehren seit 2024 über ihre Internetseiten ermöglichen (§8 EEG und §6/§19 NAV). Dazu hat Mettenmeier den verbindlichen Leitfaden als Klickstrecke umgesetzt und das Antragsportal "AM Servicecenter" bei zahlreichen Kunden installiert. Im Webinar berichten die Referenten über ihre Erfahrungen aus den Praxisprojekten und die Möglichkeiten zur einfachen Individualisierung von Prozess und Portal aufgezeigt.